Zahnärztliche und kieferorthopädische Kunstfehler:
Wie führe ich als Patient Beweise? Wie sichere ich Beweise?
Die Beweislast für einen Behandlungsfehler liegt generell beim geschädigten Patienten.
Zu beweisen ist vom Patienten grundsätzlich auch, dass der jeweilige Behandlungsfehler im konkreten Fall einen Schaden verursacht hat.
Begeht der Arzt einen groben Behandlungsfehler, so führt dies zu einer Beweislastumkehr für den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Gesundheitsschaden. Es ist bereits dann eine Umkehr der Beweislast anzunehmen, wenn der grobe Behandlungsfehler geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen.
Kann der Patient einen groben Behandlungsfehler darlegen und nachweisen, dass ein
Schaden eingetreten ist, welchen der Behandlungsfehler verursachen konnte, so wird
die Ursächlichkeit des Fehlers für den Schaden zu Lasten des Arztes widerleglich
vermutet.
Sicherung der Beweise:
Wenn Sie als Patient vermuten, falsch behandelt worden
zu sein,
empfehlen wir Ihnen dringend, die Hilfe des Anwalts Ihres Vertrauens in Anspruch
zu nehmen, bevor sie weitere Schritte einleiten oder sich weiter behandeln lassen.
Häufig muss -
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten,
an ein Gutachten zu gelangen. Wir beraten jeweils anhand des Einzelfalles, welche
der folgenden Alternativen für den geschädigten Patienten -
Wenn die Behandlung aufgrund verschiedener Faktoren schnell
fortgesetzt werden muss oder Behandlungsfehler zeitnah beseitigt werden müssen, empfiehlt
sich entweder die Einholung eines Privatgutachtens oder die Einleitung eines sogenannten
selbständigen Beweisverfahrens, welches in Arzthaftungsprozessen statthaft ist.
Beim
Privatgutachten sind Sie als Patient bei der Suche nach einem qualifizierten Gutachter
nicht auf sich alleine gestellt. Wir arbeiten mit qualifizierten Gutachtern zusammen
und stellen für unsere Mandanten die Kontakte her. Das -
Beim selbständigen Beweisverfahren bestellt das Gericht auf
Antrag -
Eine weitere -
Ist für die Staatsanwaltschaft der Tatverdacht der fahrlässigen
Körperverletzung hinreichend ersichtlich, so gibt sie -
Es kann auch vorkommen, dass -
Die in der Praxis häufigste
Methode ist die Einholung eines Gutachtens über die zahnärztliche Schlichtungsstelle.
Die Schlichtungsverfahren führen -
Wir raten eindringlich, die Vorgehensweise
im Rahmen der Beweissicherung mit Ihrem Rechtsanwalt abzustimmen.