Dr. Kirchhoff - Kompetenz für Patienten
Unsere im Jahr 1948 gegründete Rechtsanwaltskanzlei vertritt deutschlandweit - ausschließlich
– Patientinnen und Patienten, die Opfer von fehlerhaften Zahnbehandlungen und/oder
fehlerhaften kieferorthopädischen oder kieferchirurgischen Behandlungen geworden
sind.
Die Vertretung dieser Fälle erfordert eine genaue Einschätzung der speziellen rechtlichen
und medizinischen Thematiken. Besonders der Bereich der Implantologie gewinnt seit
einigen Jahren immer mehr an Bedeutung. Fehler auf diesem und anderen Gebieten führen
nicht selten zu erheblichen und nachhaltigen Folgeschäden des Kiefers und verursachen
immense Folgekosten.
Über die zur Bearbeitung solcher Fälle erforderliche Expertise verfügt unsere Kanzlei
aufgrund der jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes bei der
Vertretung kunstfehlergeschädigter Patienten im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren sowie zahlreichen zivilgerichtlichen Prozessen.
Gerne sind wir bereit, auch Ihren Fall aufzuarbeiten und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten
aufzuzeigen.
Ihre Patientenanwälte Dr. Kirchhoff und das gesamte Team.