Der zahnärztliche Kunstfehler
Im Regelfall ist der Patient, der sich in zahnärztliche oder kieferorthopädische
Behandlung begibt, ein medizinischer Laie. Er muss sich auf die Kompetenz, die Richtigkeit
der Diagnostik und der Behandlungsvorschläge seines Zahnarztes/ Kieferorthopäden
verlassen.
Nicht selten kommt es vor, dass die Diagnostik, die Aufklärung oder auch die Ausführung
der Behandlung nicht "lege artis", das heißt nach den Regeln bzw. Gesetzen der ärztlichen
Kunst durchgeführt wird.
Insbesondere im Bereich der Implantologie, die als Bestandteil
zahnärztlicher Versorgung immer mehr an Bedeutung gewinnt, führen Behandlungsfehler
nicht selten zu Beschädigungen des Kiefers und erheblichen Folgekosten.
Ein zentrales
Problem für den Patienten besteht in der Schwierigkeit, überhaupt erkennen und einschätzen
zu können, ob er "Opfer" eines zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungsfehlers
geworden ist.
Anzeichen hierfür können - exemplarisch - sein:
- eine entgegen ursprünglicher Prognose überlange Behandlungsdauer
- eine Verschlechterung der Situation statt Besserung nach der Behandlung
- der Behandler muss bestimmte Arbeiten mehrfach ausführen, weil die Arbeit nicht passt
oder hält
- bei Behandlerwechsel rät der neue Behandler zu völlig neuen Therapiekonzepten
- der Arzt berät nicht über alternative Behandlungsmethoden/ billigere Finanzierungsmöglichkeiten
- der Behandler sichert Kostenübernahme durch Krankenkasse zu, die ausbleibt
- der Behandler will Patienten immer wieder zur Unterzeichnung von Privatvereinbarungen
bewegen
- der Behandler verletzt den Patienten bei der Behandlung
Diese Aufzählung stellt lediglich einen Auszug der Situationen dar, in welchen Sie
als Patient "hellhörig" werden und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in Betracht
ziehen sollten.